Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH - gewerbliche Kunden -

I. Einleitende Bestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

1.2 Die AGB gelten für alle, auch zukünftige Verträge der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH mit ihren gewerblichen Kunden. Gewerbliche Kunden sind Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, mithin natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB.

1.4 Unsere AGB gelten für den Verkauf und Werklieferungsverträge (siehe Ziffer II.) sowie die Erbringung von Dienstleistungen (siehe Ziffer III.) und Werkleistungen (siehe Ziffer IV.).

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, - auch auf unserer Homepage - Prospekte und Kataloge, die mit unseren Angeboten in Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte/Dienstleistung und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.

2.2 Für den Inhalt des Vertrags sowie für den Liefer- und Leistungsumfang ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Falle eines von uns unterbreiteten verbindlichen Angebots und dessen fristgerechter Annahme das Angebot.

2.3 Nebenabreden oder mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH, wobei auch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail zulässig ist.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf - und Werklieferungsverträge

1. Lieferung

1.1 Die bestellten Produkte werden an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.

1.2 Erstlieferungen bei Neukunden erfolgen per Nachnahme oder per Vorkasse. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse.

1.3 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht der Liefertermin von der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH schriftlich zugesagt wurde. Ist das Produkt bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Lieferungs- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, sind vereinbarte Lieferfristen neu zu vereinbaren. Wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate andauern wird, können sowohl der Kunde als auch die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH vom Vertrag zurücktreten. Von der Pflicht zur Vereinbarung eines neuen Liefertermins sind Geschäfte ausgenommen, bei denen ein absoluter Fixtermin zur Lieferung schriftlich vereinbart wurde.

1.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über.

1.5 Gerät die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH infolge einfacher Fahrlässigkeit mit der Lieferung in Verzug, ist die Haftung auf Schadensersatz, der neben der Lieferung verlangt werden kann, für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,75 %, insgesamt jedoch auf 5 % des Lieferwertes begrenzt. Macht der Kunde in den genannten Fällen Schadensersatz statt der Lieferung geltend, ist der Anspruch auf 15 % des Lieferwertes begrenzt.

1.6 Technische Änderungen behält sich die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH vor, soweit der gewöhnliche oder der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch des Produkts nicht wesentlich oder nachteilig beeinträchtigt wird und die Änderung dem Kunden zuzumuten ist.

2. Eigentumsvorbehalt

2.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zum Ausgleich aller Forderungen, welche der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen, im Eigentum der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH über jeglichen Zugriff Dritter auf die Produkte, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Produkte unverzüglich zu informieren.

2.3 Der Kunde ist berechtigt, die Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH nimmt die Abtretung an. Die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH ist dabei berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

3. Preise

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die in den aktuellen Preis- und Konditionenlisten aufgeführten Preise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.

4. Rechte bei Mängeln

4.1 Soweit Mängel, z.B. Produktionsfehler oder Beschädigungen, vorliegen, stehen dem Kunden nach Maßgabe der folgenden Regelungen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

4.2 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die gelieferten Produkte unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und festgestellte Mängel unter genauer Beschreibung schriftlich gegenüber der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH binnen 10 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gelten die gelieferten Produkte als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so ist er unverzüglich nach der Entdeckung unter genauer Beschreibung schriftlich gegenüber der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH anzuzeigen. Ansonsten gelten die Produkte auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt.

4.3 Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, kann die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH nach ihrer Wahl eine mangelfreie Ersatzsache liefern oder nachbessern. Die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, insbesondere wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4.4 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr. Bei einer von der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beträgt die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche zwei Jahre.

5. Werklieferungsverträge

Vorgenannte Bedingungen gelten entsprechend für Werklieferungsverträge i.S.d. § 651 BGB ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen.

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

1. Leistungsgegenstand

Die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH erbringt auf Grundlage eines Dienstvertrags und nach Anweisung des Kunden unterstützende Leistungen auf dem Gebiet der Softwareentwicklung, Hardwareentwicklung und Systembetreuung (Netzwerke) sowie Elektroentwicklungen für die Fahrzeugindustrie. Der Kunde hat die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH bei der Erbringung der Dienstleistungen durch angemessene Mitwirkung zu unterstützen.

2. Vergütung, Annahmeverzug

2.1 Die Dienstleistungen werden in Form von Leistungsstunden erbracht. Vom Kunden verursachte Wartezeiten gelten als Leistungszeiten.

2.2 Die Leistungsstunden werden zu vereinbarten Stundensätzen zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer abgerechnet. Nebenkosten für Fahrtzeiten, Reise, Unterkunft und Spesen werden gesondert abgerechnet.

2.3 Die Leistungsstunden werden jeweils monatlich zusammen mit den Nebenkosten in Rechnung gestellt. Sofern die beauftragte Dienstleistung zehn oder weniger Tage umfasst, werden diese und auch die Nebenkosten unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung abgerechnet.

2.4 Gerät der Kunde mit der Annahme der Leistungsstunden in Verzug, so kann die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten und angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH eine Entschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung/netto verlangen. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis einer höheren bzw. niedrigeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge

1. Angebot/Auftragserteilung

1.1 Wird vor der Ausführung eines Auftrags ein Kostenvoranschlag gewünscht, so hat der Besteller dies ausdrücklich anzugeben.

1.2 Wünscht der Besteller eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Angebots; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH ist an das Angebot bis zum Ablauf von acht Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

1.3 Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Plänen, Zeichnungen, die vom Besteller angefordert werden, können auf Grund einer getroffenen Vereinbarung vergütungspflichtig sein.

1.4 Der Leistungsumfang der Werkleistung wird von der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH im Einvernehmen mit dem jeweiligen Besteller schriftlich in einer Leistungsbeschreibung festgestellt. Die Leistungsbeschreibung ist vom Besteller schriftlich zu bestätigen. Abweichende oder zusätzliche Anforderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH.

1.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH zu vertreten ist, insbesondere beim Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

1.6 Zusätzlich beauftragte Leistungen sind gesondert zu vergüten. Die Vergütung bestimmt sich auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertraglichen Leistungen unter Berücksichtigung der besonderen Kosten der geforderten Leistungen. Der zusätzliche Vergütungsanspruch ist dem Besteller vor Ausführung der Leistungen anzukündigen.

2. Abnahme/Fälligkeit/Gefahrübergang

2.1 Der Besteller ist zur Abnahme des ordnungsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet.

2.2 Nach Lieferung der Werkleistung hat der Besteller die Möglichkeit, die Abnahme der Werkleistung innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen ausdrücklich schriftlich zu erklären oder zu verweigern.

2.3 Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferdatum keine solche ausdrückliche Erklärung, gilt die Werkleistung als abgenommen.

2.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werkes geht mit der Abnahme, mit dem Tag der grundlosen Verweigerung der Abnahme, bei Untätigkeit des Bestellers mit dem Ablauf der in Ziffer 2.3 genannten Frist auf den Besteller über. Ist die Lieferung des Werkes geschuldet, geht die Gefahr mit der Übergabe des Werkes an den Transporteur auf den Besteller über.

3. Eigentumsvorbehalt/Mängelrechte

Die Regelungen hinsichtlich Eigentumsvorbehalt und Rechten des Käufers bei Mängeln (Ziffern II. 2.; II. 4.) gelten bei Werkverträgen für den Besteller entsprechend.

V. Allgemeine Bestimmungen

1. Rechnungsstellung/Rücktrittsrecht

1.1 Die Rechnungen der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind durch Überweisung zu leisten. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung akzeptiert und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung.

1.2 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 8 % (§ 288 Abs. 2 BGB) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

1.3 Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlungen oder Sicherstellung der Produkte zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Im Falle des Rücktritts sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

1.4 Bei Lieferungen und Leistungen innerhalb der Europäischen Union hat der Kunde zum Nachweis seiner Verpflichtung zur Durchführung der Erwerbsbesteuerung seine Umsatzsteuer-/Identifikationsnummer bei Vertragsabschluss mitzuteilen.

2. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

2.1 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder seitens der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH anerkannt wurden.

2.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Haftungsbeschränkungen

3.1 Schadensersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungs-ansprüche kann der Kunde gegenüber der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

3.2 Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden, höchstens jedoch auf die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung, begrenzt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand

4.1 Erfüllungsort für die Lieferung von Produkten ist der jeweilige Sitz des Kunden, beim Versendungskauf oder bei Dienstleistungen der Sitz der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH in Wartenberg.

4.2 Gerichtsstand für beide Parteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, sofern der Vertragspartner Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches Stiftungsvermögen ist, Fulda.

5. Anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des EU-Kaufrechts und des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

6. Urheberrecht

Alle Veröffentlichungen in Katalogen, Prospekten oder der Homepage der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung der Fotografien und Texte und der Bezeichnung Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH zulässig. Bei Zuwiderhandlung kann eine Vertragsstrafe bis zu 10.000,00 € verlangt werden.

7. Datenschutz

7.1 Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH seine Daten, soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig speichern und verarbeiten darf. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes.

7.2 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Thiesen Hardware- und Software-Design GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.


Stand: 09.03.2011